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Beschaffung von französischen Urkunden

01.08.2019 - Artikel

Wenn ein Personenstandsfall (Geburt, Heirat, Tod) in Frankreich stattgefunden hat, ist dieser in der Regel in einem französischen Personenstandsregister beurkundet. In der Regel werden die Personenstandsregister in der „Mairie“ (sog. Bürgermeisteramt) geführt, die in Frankreich standesamtliche Aufgaben wahrnehmen. Es beurkundet grundsätzlich die Mairie den Personenstandsfall, in dessen Zuständigkeitsbereich der Personenstandsfall stattfand. Außerdem kann es in Fällen mit besonderem Bezug zu Frankreich (bspw. wenn sie französische Staatsangehörige betreffen) auch französische Personenstandsurkunden für Personenstandsfälle geben, die nicht in Frankreich stattgefunden haben. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen als Hilfestellung, insbesondere für nicht-französischsprachige Menschen, gedacht ist und verbindliche Informationen nur von den zuständigen französischen Stellen erteilt werden können.

Für eine Verwendung in Deutschland sind oftmals folgende französische Personenstandsurkunden von Bedeutung:

  • mehrsprachige Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden (auch „internationale“ Urkunden genannt, etwa Extrait d’Acte de naissance / de mariage / de décès sur imprimé plurilingue)
  • copie intégrale d’acte de naissance (vollständiger Auszug aus dem Geburtenregister mit Randvermerken bezüglich Eheschließung, -auflösung und Tod)

Geburts- und Heiratsurkunden werden nur folgenden Personen ausgestellt:

  • dem Betroffenen selbst
  • seinem Ehegatten
  • seinen volljährigen Abkömmlingen
  • seinen Eltern/Großeltern
  • seinem gesetzlichen Vertreter oder Betreuer
  • seinen Erben
  • der/dem entsprechend beauftragten Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt der vorgenannten Personen. (Ein Nachweis der Beauftragung muss der Anfrage in französischer Sprache beigefügt werden.)

Sterbeurkunden werden allen Antragstellern auf Grundlage eines vollständigen Antrags ausgestellt.

Als Privatperson mit Französischkenntnissen erhalten Sie ein Antragsformular auf folgender Website. Das Antragsformular können Sie entweder elektronisch oder postalisch an die jeweilige Gemeinde senden.

Alternativ können Sie hier das zweisprachige Formular der Deutschen Botschaft herunterladen und an das Rathaus der Gemeinde senden, in der der Personenstandsfall eingetragen wurde.

  • Für eine Geburtsurkunde sind folgende Angaben im Antragsformular erforderlich:
    Name, ggf. Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Namen und Vornamen der Eltern
  • Erforderliche Angaben für eine Heiratsurkunde:
    Namen, ggf. Geburtsnamen und Vornamen der Ehepartner, Datum und Ort der Eheschließung, Namen und Vornamen der Eltern eines Ehepartners
  • Erforderliche Angaben für eine Sterbeurkunde:
    Name, ggf. Geburtsname, Vorname, Sterbedatum und -ort

Bitte beachten Sie, dass Ihrer Anfrage eine Kopie Ihres Ausweisdokuments (Reisepass oder Personalausweis / carte d‘identité) beigefügt werden muss.

Bitte adressieren Sie Ihre Anfrage wie folgt:

Mairie de (Stadt)
Service d’État Civil

Adresse

Die Adressen können Sie auch über folgende Websites ermitteln:

Unter „Nom“ geben Sie „Mairie“ (= Rathaus) ein und unter „Localité“ die Stadt.

Wichtig: Für Personenstandsurkunden aus Paris, Lyon und Marseille ist zusätzlich die Angabe des Stadtbezirks (arrondissement) notwendig. Der Stadtbezirk ergibt sich aus der letzten oder den letzten beiden Ziffern der Postleitzahl. Beispiel: 75009 ist die Postleitzahl des 9. Arrondissements von Paris. Unter „Localité“ wäre einzugeben: „Paris 9“ oder „75009“.

Vorgehen bei nicht bekanntem Stadtbezirk
Sollte für einen in Paris eingetretenen Personenstandsfall das arrondissement nicht bekannt sein, bzw. die an den Stadtbezirk gerichtete Anfrage negativ verlaufen sein, so kann die Anfrage an das zentrale Pariser Standesamt gerichtet werden:

Mairie Paris Centre
Service d’État civil
2 rue Eugène Spuller
75003 PARIS

Vorgehen bei Personenstandsfall außerhalb Frankreichs und Beurkundung durch französische Auslandsvertretung
Ist der Personenstandsfall außerhalb Frankreichs eingetreten und wurde durch eine französische Auslandsvertretung beurkundet, können Sie die Urkunden unter folgender Adresse beantragen:

Service central d’État civil - Ministère chargé des Affaires étrangères
11, rue de la Maison Blanche
44941 NANTES Cedex 09

Die Ausstellung und Übersendung von Personenstandurkunden erfolgt für Privatpersonen gebührenfrei.

Sofern Sie durch Einbürgerung die französische Staatsangehörigkeit erworben haben, können Sie sich für die Beantragung einer französischen Geburtsurkunde an folgende Stelle wenden:

Service central d’État civil - Ministère chargé des Affaires étrangères
11, rue de la Maison Blanche
44941 NANTES Cedex 09

E-Mail : courrier.scec(ad)diplomatie.gouv.fr

Haftungsausschluss:
Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft Paris zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Website. Rechtsansprüche können von dieser Website nicht hergeleitet werden.

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