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Visa für Kurzzeitaufenthalte (max. 90 Tage)

Der deutsche Reichstag in Abendsonne mit wehenden Deutschlandflaggen

Reichstag mit Abendsonne, © picture alliance / Lars Halbauer

22.03.2022 - Artikel

Mit einem gültigen französischen Aufenthaltstitel können in Frankreich lebende ausländische Staatsangehörige für kurze Aufenthalte nach Deutschland reisen.

Wer kann ohne Visum einreisen?

Für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen benötigen in Frankreich lebende Nicht-EU-Staatsangehörige kein Visum. Ihr gültiges Identitätsdokument (Nationalpass/Reiseausweis OFPRA) und ein gültiger französischer Aufenthatstitel (oder ein gleichgestelltes Dokument, z.B. titre d'identité républicain) ist ausreichend.

In Frankreich lebende EU-Staatsangehörige benötigen für die Reise nach Deutschland ein gültiges Identitätsdokument ihres Heimatstaats.

Französische Staatsangehörige können in vielen Fällen auch ohne gültiges französisches Identitätsdokument nach Deutschland einreisen. Detaillierte Hinweise finden Sie hier: Einreise mit abgelaufenem Identitätsdokument

Zudem sind Angehöriger einiger anderer Staaten nicht visapflichtig. Eine Übersicht finden Sie hier: Übersicht über die Visumpflicht bei Einreise nach Deutschland

Sonderfall: Schulklassen auf Klassenfahrt

Foto von einem Marktplatz in der Frankfurter Altstadt in abendlicher Stimmung.
Frankfurt am Main, Altstadt© colourbox.de

Wenn eine Schülerin oder ein Schüler (noch) nicht über einen gültigen französischen Aufenthaltstitel oder ein diesem gleichgestelltes Dokument verfügt, kann eine Schülersammelliste ausgestellt werden. Zuständig für die Ausstellung ist die französische Präfektur.

Die Schülerin bzw. der Schüler kann dann mit einem gültigen Nationalpass und der Schülersammelliste nach Deutschland reisen. Hat die Person weder einen Aufenthaltstitel noch einen gültigen Nationalpass, ersetzt die Schülersammelliste beide Dokumente und ist alleine für den Grenzübertritt ausreichend. Auf diesen zuletzt genannten Fall muss die Präfektur vor Erstellung der Schülersammelliste ausdrücklich hingewiesen werden. Die Schülersammelliste ist ausschließlich für Klassenfahrten in der Gruppe gültig.

Der Antrag erfolgt in der Regel durch die Leitung der Schule, die die Klassenfahrt durchführt. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige französische Präfektur.


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