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Einreise zur Ehepartnerin/zum Ehepartner
Fröhliche Familie zu Hause, © Colourbox
Wenn Sie langfristig z.B. zu Ihrer in Deutschland lebenden Ehepartnerin ziehen möchten, benötigen Sie unter Umständen ein Visum.
Wer braucht ein Visum?
Für Aufenthalte über drei Monate sind ausländische Staatsangehörige grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind EU-Staatsangehörige (Europäische Union), Staatsangehörige des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) sowie Staatsangehörige der Schweiz.
Staatsangehörige der Staaten Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland können darüber hinaus einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise bei der in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde einholen. Sie müssen vor Ihrem Umzug nach Deutschland kein Visum beantragen.
Für alle anderen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Frankreich gilt der Grundsatz: Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt muss vor der Einreise bei der Botschaft Paris beantragt werden.
Wie bekomme ich einen Termin zur Antragstellung?
Unter dem folgende Link können Sie sich gebührenfrei auf die Warteliste für einen Termin zur Visumantragstellung in der Botschaft Paris eintragen: Visastelle Termin-Warteliste
Wenn Sie minderjährige Kinder nach Deutschland begleiten sollen, geben Sie dies bei der Registrierung in der Termin-Warteliste bitte an. Sie benötigen einen eigenen Termin und müssen gemeinsam mit Ihnen persönlich vorsprechen.
Bitte rechnen Sie mit derzeit mindestens 8 Monaten Wartezeit auf einen Termin. Ca. zwei Wochen vor Ihrem Termin erhalten Sie per E-Mail eine Benachrichtigung mit Datum und Uhrzeit.
Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von schriftlichen oder telefonischen Terminanfragen ab. Aufgrund des hohen Antragsaufkommens und begrenzter Bearbeitungskapazitäten ist eine Verkürzung der Wartezeit nicht möglich.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Bitte bereiten Sie die folgenden Antragsunterlagen vor:
- zwei vollständige Ausdrucke Ihres elektronisch ausgefüllten Visumantrags: VIDEX
Der elektronisch ausgefüllte Visumantrag beschleunigt die Bearbeitung in der Botschaft. Wenn Sie den Antrag nicht elektronisch ausfüllen können, finden Sie hier das Antragsformular zum Download:
Formular: Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums (in deutscher und englischer Sprache)
Formular: Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums (in deutscher und französischer Sprache)
Formular: Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums (in deutscher und arabischer Sprache) - zwei aktuelle biometrisches Passfotos: Foto-Mustertafel
- Ihren gültigen Reisepass im Original und zwei Kopien
- Ihren gültigen französischen Aufenthaltstitel und zwei Kopien
- Ihre Heiratsurkunde und zwei Kopien
Die Urkunde muss in deutscher, englischer oder französischer Sprachversion vorgelegt werden. Urkunden in anderen Sprachen müssen von einem vereidigten Übersetzer oder einer vereidigten Übersetzerin ins Deutsche, Englische oder Französische übersetzt werden. Hinweise zu vereidigten Fachpersonen finden Sie hier: Übersetzungen
Urkunden auf mehrsprachigen Vordrucken müssen nicht übersetzt werden, wenn sie eine deutsche Sprachfassung enthalten.
Urkunden aus vielen Staaten benötigen zur Verwendung in Deutschland eine Legalisation oder Apostille. Diese sollte bei Antragstellung bereits vorliegen, kann aber auch im Laufe des Antragsverfahrens nachgereicht werden. Informationen dazu finden Sie hier: Internationale Urkunden - Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens und zwei Kopien
Ausführliche Hinweise dazu, auch zu Ausnahmefällen in denen kein Nachweis der Deutschkenntnisse nötig ist, finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Das Sprachzeugnis muss auf einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der „Association of Language Testers in Europe“ (ALTE) beruhen. Dies trifft derzeit für folgende Sprachzertifikate zu:
„Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts oder der telc GmbH, „Grundstufe Deutsch 1“ des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD), „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e. V. - zwei Kopien des gültigen Identitätsdokuments Ihres Ehepartners/Ihrer Ehepartnerin
- zwei Kopien des gültigen deutschen Aufenthaltstitels Ihres Ehepartners/Ihrer Ehepartnerin (entfällt bei Nachzug zu deutschen oder EU/EWR-Staatsangehörigen)
- zwei Kopien des Arbeitsvertrags Ihres Ehepartners/Ihrer Ehepartnerin in Deutschland (entfällt bei Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen)
zwei Kopien der letzten drei Gehaltsabrechnungen Ihres Ehepartners/der Ehepartnerin in Deutschland (entfällt bei Nachzug zu deutschen oder EU/EWR-Staatsangehörigen)
zwei Kopien des Mietvertrags Ihres Ehepartners/Ihrer Ehepartnerin in Deutschland in Kopie (entfällt bei Nachzug zu deutschen oder EU/EWR-Staatsangehörigen)
zwei Kopien der Meldebescheinigung des Ehepartners/der Ehepartnerin in Deutschland
- einen in Deutschland gültigen Krankenversicherungsnachweis
(muss spätestens bei Abholung des Visums vorgelegt werden)
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Ihre Unterlagen am Tag der Antragstellung vollständig vorliegen. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Gebühren und Auslagen
Die Bearbeitungsgebühr für ein nationales Visum zur Familienzusammenführung beträgt in den meisten Fällen 75,00 Euro. Für Anträge minderjähriger Kinder ist die Gebühr um die Hälfte reduziert auf 37,50 Euro. Die Gebühr ist bei Antragstellung in der Botschaft bar zu entrichten. Bitte bringen Sie den Betrag passend mit.
Die Bearbeitungsgebühr kann nicht erstattet werden, auch nicht bei abschlägiger Entscheidung über den Visumantrag.
Soll der Familiennachzug zu einem/einer deutschen oder EU/EWR-Staatsangehörigen erfolgen, ist das Antragsverfahren gebührenfrei.
Die Botschaft Paris weist ausdrücklich darauf hin, dass außer der oben genannten Bearbeitungsgebühr keine weiteren Gebühren anfallen (z.B. für die Terminvereinbarung). Lediglich Auslagen (z.B. für den Postversand Ihres visierten Passes nach Abschluss des Verfahrens) müssen vom Antragsteller/von der Antragstellerin übernommen werden.
Wann bekomme ich das Visum?
Die Botschaft Paris entscheidet über Ihren Antrag, nachdem die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligt worden ist. Im Durchschnitt beträgt die Bearbeitungsdauer ab dem Tag der Antragstellung drei Monate. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Sachstandsanfragen ab.
Wir kontaktieren Sie, sobald die Bearbeitung Ihres Visumantrags abgeschlossen ist. Wenn Ihrem Antrag entsprochen wurde, teilen wir Ihnen per E-Mail mit, wann und wie Sie Ihren Pass einreichen können, um das Visum zu erhalten.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Sie können jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.
Wie lange ist das Visum gültig?
Bei positiver Entscheidung wird ein Visum zur Einreise nach Deutschland mit einer Gültigkeit von drei Monaten ausgestellt. Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.
Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.
Datenschutz
Informationen gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) zum Datenschutz im Visumantragsverfahren finden Sie hier: Informationen zum Datenschutz