Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Einreise nach Deutschland mit abgelaufenen Identitätspapieren

Passkontrolle

Passkontrolle, © colourbox

17.06.2022 - Artikel

In bestimmten Fällen ist die Einreise nach Deutschland auch mit einem abgelaufenen Identitätsdokument möglich.

Französische Staatsangehörige

Französische Staatsangehörige können in vielen Fällen mit abgelaufenen französischen Identitätsdokumenten nach Deutschland reisen. Die Tabelle zeigt, in welchen Fällen die Einreise möglich ist:

Dokument
Minderjährige (0 bis 6 Jahre)
Minderjährige (7 bis 17 Jahre)
Volljährige Personen
Gültiger Reisepass
möglich
möglich
möglich
Abgelaufener Reisepass (weniger als 5 Jahre abgelaufen)
möglich*
möglich*
möglich*
Abgelaufener Reisepass (seit 5 Jahren oder länger abgelaufen)
nicht möglich
nicht möglich
nicht möglich
Gültiger vorläufiger Reisepass („passeport d'urgence“)
möglich
möglich
möglich
Abgelaufener vorläufiger Reisepass („passeport d'urgence“)
nicht möglich
nicht möglich
nicht möglich

Gültige „carte nationale d'identité“

möglich
möglich
möglich
Abgelaufene „carte nationale d'identité“ mit Ausstellungsdatum bis 31.12.2013
nicht möglich
nicht möglich
möglich**

* Grundlage: Europäisches Übereinkommen über die Regelungen des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13.12.1957

** Automatische Verlängerung per Dekret durch die französischen Behörden um fünf Jahre. Die Verlängerung wird in Deutschland akzeptiert. Bei Reisen mit dem Flugzeug informieren Sie sich bitte vor Flugantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
Es empfiehlt sich, die durch das französische Innenministerium auch in deutscher Sprache veröffentlichten Hinweise ausgedruckt mitzuführen und bei Kontrollen vorzuzeigen: Information über die automatische Verlängerung (in französischer Sprache)

Nicht französische EU-Staatsangehörige

Auch nicht französische EU-Staatsangehörige können in bestimmten Fällen und abhängig von der Staatsangehörigkeit mit abgelaufenen nationalen Identitätspapieren nach Deutschland einreisen. Bitte wenden Sie sich im Einzelfall im Vorfeld Ihrer Reise an die Botschaft: Kontaktformular

Drittstaatsangehörige

Staatsangehörige von Staaten außerhalb der EU können ausschließlich mit einem gültigen Identitätsdokument (Reisepass oder französischer Reiseausweis der OPFRA in Verbindung mit einem französischen Aufenthaltstitel oder dem gleichgestellten Dokument) nach Deutschland reisen.

nach oben