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Nachweis zur Finanzierung des Studienaufenthalts

Auf dem Foto sind mehrere 500-Euro-Scheine und Münzen zu sehen.

Banknoten (Symbolbild), © Colourbox

29.02.2024 - Artikel

Wer in Deutschland studieren möchte, muss sich über die Finanzierung des Aufenthalts Gedanken machen.

Wieviel Geld benötige ich?

Für den Aufenthalt in Deutschland müssen mindestens 934,00 Euro pro Monat bzw. 11.208,00 Euro pro Jahr zur Verfügung stehen. Diesen Betrag sieht das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) pro Studienjahr vor.

Studienbewerberinnen und Studienbewerbern (§ 17 II AufenthG) müssen abweichend davon mindestens 1.027,00 Euro pro Monat zur Verfügung stehen.

Der Nachweis muss in der Regel für das erste Jahr des geplanten Aufenthalts vorgelegt werden. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Sperrkonto

Auf einem Sperrkonto wird der für ein Jahr benötigte Geldbetrag eingezahlt. Der Kontoinhaber bzw. die Kontoinhaberin kann dann pro Monat nur 1/12 dieses Betrags verbrauchen.

Ein Sperrkonto kann grundsätzlich bei jedem Geldinstitut eröffnet werden, dem die Vornahme von Bankgeschäften im Deutschland gestattet ist. In der Wahl des Anbieters sind Sie frei.

Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumbeantragung. Bei der Visumbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrags und des monatlich verfügbaren Betrags akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend.

Finanzierungen durch Dritte

In einer Verpflichtungserklärung erklärt sich eine Person dazu bereit, alle während des Aufenthalts in Deutschland anfallenden Kosten zu übernehmen. Eine Verpflichtungserklärung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn die sich verpflichtende Person in Deutschland lebt. Zuständig für die Entgegennahme einer Verpflichtungserklärung ist die für den deutschen Wohnort des Erklärenden zuständige Ausländerbehörde. Die Verpflichtungserklärung darf nicht älter als sechs Monate sein und muss den Vermerk „Bonität nachgewiesen“ enthalten.

Wenn Sie für Ihren Studienaufenthalt in Deutschland ein Stipendium erhalten, legen Sie bitte eine Bestätigung vor, aus der die Höhe des Stipendiums hervorgeht. Liegt der Stipendienbetrag nicht bei mindestens 934,00 Euro pro Monat, weisen Sie bitte den fehlenden Restbetrag durch die Vorlage von geeigneten Kontoauszügen nach.


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