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Studienfachbezogenes Praktikum

Zwei Menschen in Arbeitskleidung blicken in einen Monitor.

Praktikum (Symbolbild), © Colourbox

22.03.2023 - Artikel

Praktika geben Einblicke in den Berufsalltag. Sie dienen entweder der Berufswahlvorbereitung oder dem Erwerb von Berufserfahrung.

Wer braucht ein Visum?

Studienfachbezogene Praktika (§­15 BeschV) sind Praktika, die während des Studiums an einer ausländischen Hochschule nach dem vierten Studiensemester abgeleistet werden.

Studienfachbezogene Praktika, die in Deutschland innerhalb von 12 Monaten für maximal 90 Tage ausgeübt werden sollen, gelten nicht als Beschäftigung. Staatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt kein Visum benötigen, brauchen daher auch für ein studienfachbezogenes Praktikum von maximal 90 Tagen keinen Aufenthaltstitel. Eine Liste dieser Staaten finden Sie hier: Übersicht zur Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten
Nur das Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit muss nachgewiesen werden. Ihr Arbeitgeber in Deutschland wird dieses Einvernehmen für Sie einholen.

Staatsangehörige, die ohnehin für einen Kurzaufenthalt in Deutschland visumpflichtig sind, benötigen für das studienfachbezogene Praktikum zusätzlich zum Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit ein Visum zur Einreise. Wie Sie dieses Visum an der Botschaft Paris beantragen können, erklären wir hier.

Wie bekomme ich einen Termin zur Antragstellung?

Unter dem folgende Link können Sie sich gebührenfrei auf die Warteliste für einen Termin zur Visumantragstellung in der Botschaft Paris eintragen: Visastelle Termin-Warteliste

Bitte rechnen Sie mit derzeit mindestens 16 Wochen Wartezeit auf einen Termin. Ca. zwei Wochen vor Ihrem Termin erhalten Sie per E-Mail eine Benachrichtigung mit Datum und Uhrzeit.

Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von schriftlichen oder telefonischen Terminanfragen ab. Aufgrund des hohen Antragsaufkommens und begrenzter Bearbeitungskapazitäten ist eine Verkürzung der Wartezeit nicht möglich.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Bitte bereiten Sie die folgenden Antragsunterlagen vor:

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Ihre Unterlagen am Tag der Antragstellung vollständig vorliegen. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Gebühren und Auslagen

Die Bearbeitungsgebühr für ein nationales Visum für ein Praktikum beträgt in den meisten Fällen 75,00 Euro. Die Gebühr ist bei Antragstellung in der Botschaft bar zu entrichten. Bitte bringen Sie den Betrag passend mit.

Die Bearbeitungsgebühr kann nicht erstattet werden, auch nicht bei abschlägiger Entscheidung über den Visumantrag.

Die Botschaft Paris weist ausdrücklich darauf hin, dass außer der oben genannten Bearbeitungsgebühr keine weiteren Gebühren anfallen (z.B. für die Terminvereinbarung). Lediglich Auslagen (z.B. für den Postversand Ihres visierten Passes nach Abschluss des Verfahrens) müssen vom Antragsteller/von der Antragstellerin übernommen werden.

Wann bekomme ich das Visum?

Pässe mit verschiedenen Visa
Pässe mit verschiedenen Visa© Colourbox

Die Botschaft Paris entscheidet über Ihren Antrag innerhalb weniger Werktage.

Wir kontaktieren Sie, sobald die Bearbeitung Ihres Visumantrags abgeschlossen ist. Wenn Ihrem Antrag entsprochen wurde, teilen wir Ihnen per E-Mail mit, wann und wie Sie Ihren Pass einreichen können, um das Visum zu erhalten.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Sie können jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Wie lange ist das Visum gültig?

Bei positiver Entscheidung wird ein Visum zur Einreise nach Deutschland mit einer Gültigkeit von drei Monaten ausgestellt. Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.

Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

Datenschutz

Informationen gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) zum Datenschutz im Visumantragsverfahren finden Sie hier: Informationen zum Datenschutz


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