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Beginn einer Berufsausbildung in Deutschland

Berufsausbildung

Berufsausbildung, © colourbox

22.03.2023 - Artikel

Sie können in Deutschland eine Berufsausbildung beginnen, wenn Sie einen Ausbildungsplatz gefunden haben und ausreichende Deutschkenntnisse haben.

Wer braucht ein Visum?

Für Aufenthalte über drei Monate sind ausländische Staatsangehörige grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind EU-Staatsangehörige (Europäische Union), Staatsangehörige des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) sowie Staatsangehörige der Schweiz.

Staatsangehörige der Staaten Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland können darüber hinaus einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise bei der in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde einholen. Sie müssen vor Ihrem Umzug nach Deutschland kein Visum beantragen.

Für alle anderen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Frankreich gilt der Grundsatz: Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt, wie z.B. zur Berufsausbildung, muss vor der Einreise bei der Botschaft Paris beantragt werden.

Wie bekomme ich einen Termin zur Antragstellung?

Unter dem folgende Link können Sie sich gebührenfrei auf die Warteliste für einen Termin zur Visumantragstellung in der Botschaft Paris eintragen: Visastelle Termin-Warteliste

Wenn Sie minderjährige Kinder nach Deutschland begleiten sollen, geben Sie dies bei der Registrierung in der Termin-Warteliste bitte an. Sie benötigen einen eigenen Termin und müssen gemeinsam mit Ihnen persönlich vorsprechen.

Bitte rechnen Sie mit derzeit mindestens 16 Wochen Wartezeit auf einen Termin. Ca. zwei Wochen vor Ihrem Termin erhalten Sie per E-Mail eine Benachrichtigung mit Datum und Uhrzeit.

Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von schriftlichen oder telefonischen Terminanfragen ab. Aufgrund des hohen Antragsaufkommens und begrenzter Bearbeitungskapazitäten ist eine Verkürzung der Wartezeit nicht möglich.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Bitte bereiten Sie die folgenden Antragsunterlagen vor:

  • zwei unterschriebene und vollständige Ausdrucke Ihres elektronisch ausgefüllten Visumantrags: VIDEX

    Der elektronisch ausgefüllte Visumantrag beschleunigt die Bearbeitung in der Botschaft. Wenn Sie den Antrag nicht elektronisch ausfüllen können, finden Sie hier das Antragsformular zum Download:
    Formular: Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums (in deutscher und englischer Sprache)
    Formular: Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums (in deutscher und französischer Sprache)
    Formular: Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums (in deutscher und arabischer Sprache)
  • zwei aktuelle biometrische Passfotos: Foto-Mustertafel
  • Ihren gültigen Reisepass im Original und zwei Kopien der Datenseite
    Der Pass muss mindestens zwei komplett freie Seiten haben.
  • Ihren gültigen französischen Aufenthaltstitel und zwei Kopien
  • Motivationsschreiben und zwei Kopien

  • unterschriebener Ausbildungsvertrag (in deutscher Sprache) im Original und zwei Kopien

  • zwei Kopien des Ausbildungsplans

  • wenn nicht bereits vom Ausbildungsbetrieb bestätigt: Nachweis vorhandener Deutschkenntnisse oder Nachweis der Anmeldung zu einem ausbildungsvorbereitenden Intensivsprachkurs

  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
    Für das erste Jahr müssen für eine betriebliche Ausbildung mindestens 771,00 Euro netto (927,00 Euro brutto) monatlich nachgewiesen werden. Falls zunächst ein ausbildungsvorbereitender Deutschkurs ohne Lohnzahlung absolviert wird oder das Ausbildungsgehalt niedriger liegen sollte, muss der monatliche Fehlbetrag gesondert nachgewiesen werden. Was genau als Finanzierungsnachweis anerkannt wird, können Sie hier nachlesen: Nachweis zur Finanzierung des Aufenthalts

  • Falls bereits vorhanden: Zustimmung zur Arbeitsaufnahme durch die Bundesagentur für Arbeit
    Deutsche Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die für den Visumantrag nötige Zustimmung zur Arbeitsaufnahme durch die Bundesagentur für Arbeit schon vor Ihrer Antragstellung an der Botschaft Paris zu erhalten. Die Bearbeitungszeit des Visumantragsverfahrens verkürzt sich erheblich, wenn Sie die Zustimmung hier bereits vorlegen können.

  • einen in Deutschland gültigen Krankenversicherungsnachweis (muss spätestens bei der Abholung des Visums vorgelegt werden)

    Eine Versicherung in der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung ist für ausländische Auszubildende erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und nach Ausbildungsbeginn möglich. Für die Zeit zwischen Einreise und Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung müssen Sie einen Krankenversicherungsnachweis erbringen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Ihre Unterlagen am Tag der Antragstellung vollständig vorliegen. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Gebühren und Auslagen

Die Bearbeitungsgebühr für ein nationales Visum zu Studienzwecken beträgt in den meisten Fällen 75,00 Euro. Für Anträge minderjähriger Kinder ist die Gebühr um die Hälfte reduziert auf 37,50 Euro. Die Gebühr ist bei Antragstellung in der Botschaft bar zu entrichten. Bitte bringen Sie den Betrag passend mit.

Die Bearbeitungsgebühr kann nicht erstattet werden, auch nicht bei abschlägiger Entscheidung über den Visumantrag.

Die Botschaft Paris weist ausdrücklich darauf hin, dass außer der oben genannten Bearbeitungsgebühr keine weiteren Gebühren anfallen (z.B. für die Terminvereinbarung). Lediglich Auslagen (z.B. für den Postversand Ihres visierten Passes nach Abschluss des Verfahrens) müssen vom Antragsteller/von der Antragstellerin übernommen werden.

Wann bekomme ich das Visum?

Pässe mit verschiedenen Visa
Pässe mit verschiedenen Visa© Colourbox

Die Botschaft Paris entscheidet über Ihren Antrag, nachdem die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligt worden ist. Im Durchschnitt beträgt die Bearbeitungsdauer ab dem Tag der Antragstellung vier bis sechs Wochen. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Sachstandsanfragen ab.

Wir kontaktieren Sie, sobald die Bearbeitung Ihres Visumantrags abgeschlossen ist. Wenn Ihrem Antrag entsprochen wurde, teilen wir Ihnen per E-Mail mit, wann und wie Sie Ihren Pass einreichen können, um das Visum zu erhalten.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Sie können jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Wie lange ist das Visum gültig?

Bei positiver Entscheidung wird ein Visum zur Einreise nach Deutschland mit einer Gültigkeit von drei Monaten ausgestellt. Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.

Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

Datenschutz

Informationen gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) zum Datenschutz im Visumantragsverfahren finden Sie hier: Informationen zum Datenschutz


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