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Informationen zu grenzüberschreitender Beschäftigung
Deutsch-französische Grenze bei Kehl, © picture alliance/dpa/Philipp von Ditfurth
Eine „Grenzgängerkarte“ kann bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragt werden.
Wenn Sie Angehörige oder Angehöriger eines Drittstaates (weder EU-Mitgliedstaat noch EWR-Staat) sind, in Frankreich rechtmäßig wohnen und wegen einer Arbeit oder einem Studium in Deutschland regelmäßig nach Deutschland pendeln („Grenzgängerin“ bzw. „Grenzgänger“), können Sie eine sogenannte Grenzgängerkarte beantragen.
Den Antrag können Sie bei der für Ihren Arbeits- oder Studienort in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde stellen. Bitte erkundigen Sie sich dort nach Antragsmodalitäten.
Die deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich nehmen keine Anträge an und stellen keine Grenzgängerkarten aus.