Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Dienstleistungserbringung in Deutschland für ein Unternehmen mit Sitz in Frankreich
Neubau von einem Wohnhaus, © colourbox
Ein Visum nach „Vander Elst“ ermöglicht die aktive Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU.
Nach den europäischen Bestimmungen zur Dienstleistungsfreiheit können Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat Drittstaatsangehörige zur zeitlich befristeten Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsenden, ohne dass es hierzu einer Arbeitserlaubnis oder sonstigen beschäftigungsrechtlichen Genehmigung bedarf (sog. aktive Dienstleistungsfreiheit).
Firmeninterne Entsendungen, d.h. vorübergehende Einsätze bei einer Zweigstelle der Unternehmens in Deutschland sind hiervon in der Regel nicht erfasst.
Wer braucht ein Visum?
Drittstaatsangehörige Arbeitnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen und die für eine Firma in diesem Mitgliedstaat eine vorübergehende Dienstleistung in Deutschland erbringen, die drei Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nicht überschreitet, sind vom Erfordernis der Beantragung eines Visums nach „Vander Elst“ befreit.
Ist durch den langfristig Aufenthaltsberechtigten eine vorübergehende Dienstleistung von mehr als drei Monaten innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten beabsichtigt, ist ein Visumantrag erforderlich. Vor der Einreise ist in diesen Fällen ein Visumverfahren durchzuführen.
Es wird ein „Visum nach Vander Elst“ erteilt, das ausdrücklich zur entsprechenden Erwerbstätigkeit in Deutschland für die Dauer der Dienstleistungserbringung berechtigt.
Wie bekomme ich einen Termin zur Antragstellung?
Unter dem folgende Link können Sie sich gebührenfrei auf die Warteliste für einen Termin zur Visumantragstellung in der Botschaft Paris eintragen: Visastelle Termin-Warteliste
Bitte rechnen Sie mit derzeit mindestens 16 Wochen Wartezeit auf einen Termin. Ca. zwei Wochen vor Ihrem Termin erhalten Sie per E-Mail eine Benachrichtigung mit Datum und Uhrzeit.
Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von schriftlichen oder telefonischen Terminanfragen ab. Aufgrund des hohen Antragsaufkommens und begrenzter Bearbeitungskapazitäten ist eine Verkürzung der Wartezeit nicht möglich.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Bitte bereiten Sie die folgenden Antragsunterlagen vor:
- zwei vollständige und unterschriebene Ausdrucke Ihres elektronisch ausgefüllten Visumantrags: VIDEX
Der elektronisch ausgefüllte Visumantrag beschleunigt die Bearbeitung in der Botschaft. Wenn Sie den Antrag nicht elektronisch ausfüllen können, finden Sie hier das Antragsformular zum Download:
Formular: Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums (in deutscher und englischer Sprache)
Formular: Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums (in deutscher und französischer Sprache)
Formular: Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums (in deutscher und arabischer Sprache) - zwei aktuelle biometrische Passfotos: Foto-Mustertafel
- Ihren gültigen Reisepass im Original und zwei Kopien der Datenseite
Der Pass muss mindestens zwei komplett freie Seiten haben. - Ihren gültigen französischen Aufenthaltstitel und zwei Kopien
- Ihren französischen Arbeitsvertrag und zwei Kopien
Bestätigung des Arbeitgebers, der die Dienstleistung erbringt
Die Bestätigung muss die ordnungsgemäße Beschäftigung des Antragstellers/der Antragstellerin nachweisen sowie voraussichtlichen Beginn, Ende, Ort und Beschreibung der Dienstleistung enthalteneinen in Deutschland gültigen Krankenversicherungsnachweis (muss spätestens bei der Abholung des Visums vorgelegt werden)
Falls Sie in Frankreich bereits versichert sind, empfiehlt sich die gebührenfreie Beantragung einer europäischen Versicherungskarte. Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Versicherungsunternehmen.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Ihre Unterlagen am Tag der Antragstellung vollständig vorliegen. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Gebühren und Auslagen
Die Bearbeitungsgebühr für ein nationales Visum zur Arbeitsaufnahme beträgt in den meisten Fällen 75,00 Euro. Die Gebühr ist bei Antragstellung in der Botschaft bar zu entrichten. Bitte bringen Sie den Betrag passend mit.
Die Bearbeitungsgebühr kann nicht erstattet werden, auch nicht bei abschlägiger Entscheidung über den Visumantrag.
Die Botschaft Paris weist ausdrücklich darauf hin, dass außer der oben genannten Bearbeitungsgebühr keine weiteren Gebühren anfallen (z.B. für die Terminvereinbarung). Lediglich Auslagen (z.B. für den Postversand Ihres visierten Passes nach Abschluss des Verfahrens) müssen vom Antragsteller/von der Antragstellerin übernommen werden.
Wann bekomme ich das Visum?
Die Botschaft Paris entscheidet über Ihren Antrag innerhalb weniger Werktage ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Sachstandsanfragen ab.
Wir kontaktieren Sie, sobald die Bearbeitung Ihres Visumantrags abgeschlossen ist. Wenn Ihrem Antrag entsprochen wurde, teilen wir Ihnen per E-Mail mit, wann und wie Sie Ihren Pass einreichen können, um das Visum zu erhalten.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Sie können jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.
Wie lange ist das Visum gültig?
Bei positiver Entscheidung wird in der Regel ein Visum zur Einreise nach Deutschland mit einer Gültigkeit von bis zu 12 Monaten ausgestellt. Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums.
Datenschutz
Informationen gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) zum Datenschutz im Visumantragsverfahren finden Sie hier: Informationen zum Datenschutz