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Selbstauskunft bei Einreisesperre nach Deutschland

Ankunftsflughafen: beleuchtetes Hinweisschild Arrival

Einreise nach Deutschland, © dpa

20.06.2023 - Artikel

Wenn Sie wissen möchten, warum eine Einreisesperre gegen Sie verhängt wurde, können Sie direkt bei der zuständigen Behörde nach dem Grund dafür fragen. In diesem Artikel wird erklärt, wie genau Sie die nötige Auskunft erhalten können.

Welche Daten sind über mich im Ausländerzentralregister (AZR) oder im Schengener Informationssystem (SIS) gespeichert? Habe ich eine Einreisesperre für Deutschland? Diese Fragen können Ihnen die deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich nicht direkt beantworten. Auch die Befristung einer evtl. Einreisesperre muss direkt bei der Behörde beantragt werden, die diese verhängt hat.

Selbstauskunft Ausländerzentralregister

Ein Antrag auf Selbstauskunft aus dem Ausländerzentralregister muss schriftlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln gestellt werden. Um zu vermeiden, dass eine Auskunft über personenbezogene Daten an Unbefugte erfolgt, kann ein Auskunftsersuchen erst dann inhaltlich beantwortet werden, wenn die Identität des Betroffenen überprüft ist. Der erforderliche Identitätsnachweis erfolgt im Ausland durch die Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antragsformular.

Die Unterschriftsbeglaubigung kann z.B. durch eine deutsche Auslandsvertretung erfolgen, aber auch durch in Frankreich zur Unterschriftsbeglaubigung befugten Stellen (z.B. Notariat).

Ausführliche Informationen und das notwendige Antragsformular in verschiedenen Sprachversionen finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts: Auskunft aus dem Ausländerzentralregister

Informationen zur Unterschriftsbeglaubigung bei deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich finden Sie hier: Unterschriftsbeglaubigung

Selbstauskunft Schengener Informationssystem

Ein Antrag auf Selbstauskunft aus dem Schengener Informationssystem muss schriftlich beim Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden gestellt werden. Da die Auskunft nur an den tatsächlich Berechtigten erteilt werden darf, hat das BKA die Identität des Auskunftsuchenden zu überprüfen und dafür Sorge zu tragen, dass auch nur dieser die Auskunft erhält.

Weitere Informationen und das notwendige Antragsformular in verschiedenen Sprachversionen finden Sie auf der Webseite des Bundeskriminalamts: Auskunftserteilung zu Speicherungen im Schengener Informationssystem


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