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Arbeitsplatzsuche in Deutschland
Looking for employment (stock photo), © Colourbox
In Frankreich lebende ausländische Staatsangehörige können sich, sofern Sie einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss besitzen oder über eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung verfügen, um ein Visum zur Arbeitsplatzsuche bewerben.
Allgemeine Informationen
Das Visum zur Arbeitsplatzsuche ermöglicht interessierten ausländischen Fachkräften mit in Deutschland anerkannter Berufsausbildung oder Hochschulausbildung, für maximal sechs Monate nach Deutschland zu kommen, um einen Arbeitsplatz zu finden, zu dessen Ausübung ihre Qualifikation sie befähigt.
Finden Sie innerhalb eines halben Jahres einen Arbeitgeber, müssen Sie nicht wieder ausreisen, sondern können den erforderlichen Aufenthaltstitel bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen. Während des Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche ist eine Erwerbstätigkeit nicht gestattet, mit Ausnahme von Probebeschäftigungen bis zu 10 Stunden pro Woche.
Wer braucht ein Visum?
Für Aufenthalte über drei Monate sind ausländische Staatsangehörige grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind EU-Staatsangehörige (Europäische Union), Staatsangehörige des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum ) sowie Staatsangehörige der Schweiz.
Staatsangehörige der Staaten Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland können darüber hinaus einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise bei der in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde einholen. Sie müssen vor Ihrem Umzug nach Deutschland kein Visum beantragen.
Für alle anderen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Frankreich gilt der Grundsatz: Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche muss vor der Einreise bei der Botschaft Paris beantragt werden.
Wie bekomme ich einen Termin zur Antragstellung?
Unter dem folgende Link können Sie sich gebührenfrei auf die Warteliste für einen Termin zur Visumantragstellung in der Botschaft Paris eintragen: Visastelle Termin-Warteliste
Bitte rechnen Sie mit derzeit mindestens 12 Wochen Wartezeit auf einen Termin. Ca. zwei Wochen vor Ihrem Termin erhalten Sie per E-Mail eine Benachrichtigung mit Datum und Uhrzeit.
Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von schriftlichen oder telefonischen Terminanfragen ab. Aufgrund des hohen Antragsaufkommens und begrenzter Bearbeitungskapazitäten ist eine Verkürzung der Wartezeit nicht möglich.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Bitte bereiten Sie die folgenden Antragsunterlagen vor:
- zwei vollständige und unterschriebene Ausdrucke Ihres elektronisch ausgefüllten Visumantrags: VIDEX
Der elektronisch ausgefüllte Visumantrag beschleunigt die Bearbeitung in der Botschaft. Wenn Sie den Antrag nicht elektronisch ausfüllen können, finden Sie hier das Antragsformular zum Download:
Formular: Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums (in deutscher und englischer Sprache)
Formular: Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums (in deutscher und französischer Sprache)
Formular: Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums (in deutscher und arabischer Sprache) - zwei aktuelle biometrische Passfotos: Foto-Mustertafel
- Ihren gültigen Reisepass im Original und zwei Kopien der Datenseite
Der Pass muss mindestens zwei komplett freie Seiten haben. - Ihren gültigen französischen Aufenthaltstitel und zwei Kopien
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Nachweis des Hochschulabschlusses/der Berufsausbildung im Original und zwei Kopien
Der Nachweis muss in deutscher, englischer oder französischer Sprachversion vorgelegt werden. Urkunden in anderen Sprachen müssen von einem vereidigten Übersetzer oder einer vereidigten Übersetzerin ins Deutsche, Englische oder Französische übersetzt werden. Hinweise zu vereidigten Fachpersonen finden Sie hier: Übersetzungen
Urkunden aus vielen Staaten benötigen zur Verwendung in Deutschland eine Legalisation oder Apostille. Diese sollte bei Antragstellung bereits vorliegen, kann aber auch im Laufe des Antragsverfahrens nachgereicht werden. Informationen dazu finden Sie hier: Internationale Urkunden -
zum Nachweis über die Anerkennung des ausländischen Abschlusses und zwei Kopien:
Bei Fachkräften mit Berufsausbildung: Anerkennungsbescheid
Um in Deutschland als Fachkraft mit Berufsausbildung arbeiten zu können, müssen Sie entweder eine deutsche qualifizierte Berufsausbildung besitzen oder eine ausländische Berufsausbildung, die mit einer deutschen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertig ist.
Die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation erfolgt in einem förmlichen Anerkennungsverfahren. Alle notwendigen Informationen dazu finden Sie hier: Anerkennung in Deutschland
Bei Fachkräften mit akademischer Bildung:
Ausdruck aus der Datenbank anabin (Informationsportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen) zum Abschluss und zur Hochschule
Sie finden den Link zur Datenbank hier: anabin
ODER (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit “entspricht” oder “gleichwertig” und/oder die Hochschule nicht mit “H+” bewertet ist)
Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ZAB
Sie finden den Link dorthin hier: Zeugnisbewertung
ODER (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. ärztliche Approbation bei medizinischen Berufen)
Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufserlaubnis im Original und zwei Kopien
Alle Informationen rund um das Thema Anerkennung von Bildungsabschlüssen finden Sie hier: Anerkennung in Deutschland
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Visumantrag erst stellen sollten, wenn Ihre berufliche Qualifikation anerkannt wurde. Das Anerkennungsverfahren kann langwierig sein. -
Motivationsschreiben für die geplante Arbeitssuche und eine Kopie
Es muss erkennbar sein, für welche Arbeitsbereiche und Stellen Sie sich interessieren, wo Sie sich bewerben möchten und wo Sie in der ersten Zeit untergebracht sein werden -
Tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang und eine Kopie
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für Fachkräfte mit anerkannter Berufsausbildung: Nachweis von Deutschkenntnissen mindestens auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens
Das Sprachzeugnis muss auf einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der “Association of Language Testers in Europe” (ALTE) beruhen. Dies trifft derzeit auf Zertifikate des Goethe-Instituts oder der telc GmbH zu, des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD) und des TestDaF-Instituts e.V. -
Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
Für die maximal sechs Monate Ihres Aufenthalts sind bei Antragstellung mindestens 5.682,00 Euro nachzuweisen. Zusätzlich sollten Sie über Mittel für die Rückreise in Ihr Heimatland verfügen. Als Nachweise gelten:
Kontoauszüge der letzten drei Monate ODER
ein Sperrkonto mit dem genannten Betrag ODER
eine Verpflichtungserklärung einer in Deutschland lebenden Person, worin sie sich bereit erklärt, die Kosten Ihres Lebensunterhalts zu übernehmen -
einen in Deutschland gültigen Krankenversicherungsnachweis (muss spätestens bei der Abholung des Visums vorgelegt werden)
Falls Sie in Frankreich bereits versichert sind, empfiehlt sich die gebührenfreie Beantragung einer europäischen Versicherungskarte. Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Versicherungsunternehmen.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Ihre Unterlagen am Tag der Antragstellung vollständig vorliegen. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Gebühren und Auslagen
Die Bearbeitungsgebühr für ein nationales Visum zur Arbeitsaufnahme beträgt in den meisten Fällen 75,00 Euro. Die Gebühr ist bei Antragstellung in der Botschaft bar zu entrichten. Bitte bringen Sie den Betrag passend mit.
Die Bearbeitungsgebühr kann nicht erstattet werden, auch nicht bei abschlägiger Entscheidung über den Visumantrag.
Die Botschaft Paris weist ausdrücklich darauf hin, dass außer der oben genannten Bearbeitungsgebühr keine weiteren Gebühren anfallen (z.B. für die Terminvereinbarung). Lediglich Auslagen (z.B. für den Postversand Ihres visierten Passes nach Abschluss des Verfahrens) müssen vom Antragsteller/von der Antragstellerin übernommen werden.
Wann bekomme ich das Visum?
Die Botschaft Paris entscheidet über Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage ab dem Tag der Antragstellung. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Sachstandsanfragen ab.
Wir kontaktieren Sie, sobald die Bearbeitung Ihres Visumantrags abgeschlossen ist. Wenn Ihrem Antrag entsprochen wurde, teilen wir Ihnen per E-Mail mit, wann und wie Sie Ihren Pass einreichen können, um das Visum zu erhalten.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Sie können jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.
Wie lange ist das Visum gültig?
Bei positiver Entscheidung wird ein Visum zur Einreise nach Deutschland mit einer Gültigkeit von sechs Monaten ausgestellt. Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums.
Wenn Sie während der Visumgültigkeit eine Arbeitsstelle in Deutschland finden, kann die dafür notwendige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis direkt in Deutschland bei der Ausländerbehörde beantragt werden.
Datenschutz
Informationen gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) zum Datenschutz im Visumantragsverfahren finden Sie hier: Informationen zum Datenschutz