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Online-Antrag: in wenigen Schritten zum Visum!
Auslandsportal © Auswärtiges Amt
Antrag online ausfüllen
Im Auslandsportal des Auswärtigen Amts füllen Sie das Antragsformular online aus, laden alle erforderlichen Nachweise hoch und senden diese Unterlagen zur Vorprüfung ab.
Zum Auslandsportal: Online-Antrag
Vorprüfung abwarten
Im Rahmen der Vorprüfung werden Ihre Angaben und Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Sollten Unterlagen oder Angaben fehlen, kontaktieren wir Sie direkt über das Auslandsportal. So wird Ihr Termin zur persönlichen Vorsprache in der Botschaft Paris bestmöglich vorbereitet.
Termin vereinbaren
Ist die Vorprüfung erfolgreich abgeschlossen, können Sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbaren. Dazu erhalten Sie einen Link zu einer Terminbuchungsseite.
Persönliche Vorsprache
Beim Termin in der Botschaft legen Sie die angeforderten Original-Unterlagen vor und bezahlen die Antragsgebühr. Außerdem stellen wir Ihnen Fragen zum geplanten Aufenthalt und erfassen Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke).
Entscheidung über Ihren Antrag
Die Botschaft Paris prüft und entscheidet Ihren Antrag.
Hierbei werden die rechtlichen Voraussetzungen anhand der vorliegenden Antragsunterlagen stets im Einzelfall geprüft. Für diese Prüfung ist abhängig vom Aufenthaltszweck eine Bearbeitungsdauer von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Monaten möglich. Je nach den gesetzlichen Vorgaben werden weitere Behörden beteiligt. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, wenn Unterlagen intensiver geprüft oder weitere Recherchen zum Antragsteller oder dem tatsächlichen Aufenthaltszweck erforderlich sind.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der ersten vier bis zehn Wochen Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von uns kontaktiert.
Für Rückfragen gilt: Aus Datenschutzgründen sind detaillierte Auskünfte nur gegenüber dem Antragsteller, dessen gesetzlichem Vertreter oder schriftlich Bevollmächtigten möglich. Sonstige Anfragen Dritter, auch von Ehegatten oder Familienangehörigen können leider nicht beantwortet werden.
Sobald über Ihren Antrag entschieden wurde, erhalten Sie eine Benachrichtigung mit weiteren Informationen zur Abholung des Visums.