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Online-Antrag: in wenigen Schritten zum Visum!

Laptop mit offener Webseite mit Text: Das Auslandsportal: Hier können Sie Dienstleistungen des Auswärtigen Amts online beantragen.

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15.01.2026 - Artikel

Antrag online ausfüllen

Im Auslandsportal des Auswärtigen Amts füllen Sie das Antragsformular online aus, laden alle erforderlichen Nachweise hoch und senden diese Unterlagen zur Vorprüfung ab.

Zum Auslandsportal: Online-Antrag

Vorprüfung abwarten

Im Rahmen der Vorprüfung werden Ihre Angaben und Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Sollten Unterlagen oder Angaben fehlen, kontaktieren wir Sie direkt über das Auslandsportal. So wird Ihr Termin zur persönlichen Vorsprache in der Botschaft Paris bestmöglich vorbereitet.

Termin vereinbaren

Ist die Vorprüfung erfolgreich abgeschlossen, können Sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbaren. Dazu erhalten Sie einen Link zu einer Terminbuchungsseite.

Persönliche Vorsprache

Beim Termin in der Botschaft legen Sie die angeforderten Original-Unterlagen vor und bezahlen die Antragsgebühr. Außerdem stellen wir Ihnen Fragen zum geplanten Aufenthalt und erfassen Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke).

Entscheidung über Ihren Antrag

Die Botschaft Paris prüft und entscheidet Ihren Antrag.

Hierbei werden die rechtlichen Voraussetzungen anhand der vorliegenden Antragsunterlagen stets im Einzelfall geprüft. Für diese Prüfung ist abhängig vom Aufenthaltszweck eine Bearbeitungsdauer von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Monaten möglich. Je nach den gesetzlichen Vorgaben werden weitere Behörden beteiligt. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, wenn Unterlagen intensiver geprüft oder weitere Recherchen zum Antragsteller oder dem tatsächlichen Aufenthaltszweck erforderlich sind.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der ersten vier bis zehn Wochen Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von uns kontaktiert.

Für Rückfragen gilt: Aus Datenschutzgründen sind detaillierte Auskünfte nur gegenüber dem Antragsteller, dessen gesetzlichem Vertreter oder schriftlich Bevollmächtigten möglich. Sonstige Anfragen Dritter, auch von Ehegatten oder Familienangehörigen können leider nicht beantwortet werden.

Sobald über Ihren Antrag entschieden wurde, erhalten Sie eine Benachrichtigung mit weiteren Informationen zur Abholung des Visums.

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