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Diebstahl/Verlust von Ausweispapieren, Kreditkarten und Geld

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Hilfe in Notfällen, © colourbox.com

02.01.2024 - Artikel

Hier finden Sie nützliche Hinweise, wenn Ihnen z.B. Ihr Pass oder Geld gestohlen wurde.

Verlust oder Diebstahl von Ausweispapieren

Melden Sie den Verlust oder Diebstahl bei einer Polizeistation („Commissariat de Police“, z.B. Commissariat central, 1 Ave Général Eisenhower, 75008 Paris), die Ihnen eine entsprechende Verlust- oder Diebstahlsanzeige („Déclaration de perte/de vol“) oder zumindest eine sogenannte „main courante“ als Nachweis Ihrer Vorsprache ausstellen kann. Bei Verständigungsschwierigkeiten hilft Ihnen die deutsch-französische Übersetzungshilfe, die Sie hier finden: Übersetzungshilfe

Wenn Sie über ausreichende Französischkenntnisse verfügen, können Sie zur Zeitersparnis eine Voranzeige über das Internet www.pre-plainte-en-ligne.gouv.fr erstatten, die Sie dann bei einer Polizeistation im Original unterschreiben.

Bitte achten Sie darauf, dass die französische Polizei Ihnen ein Exemplar Ihrer Anzeige überlässt, in welchem alle gestohlenen/verlorenen Papiere/Geld/Gegenstände aufgeführt sind.

Sie benötigen dringend ein Ausweisdokument zur Rückkehr nach Deutschland?

Reisen Sie mit dem Flugzeug, erkundigen Sie sich zuerst bei der Fluglinie, ob eine Mitnahme auch mit einer polizeilichen Verlusterklärung und/oder einer ggfs. noch vorhandenen Kopie Ihres Ausweisdokuments (z.B. im Handy) möglich ist.

Falls Sie für die Rückreise nach Deutschland unbedingt ein Ausweisdokument benötigen, können Sie in der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft Paris einen Reiseausweis zur Rückkehr beantragen.

Bitte informieren Sie sich vorher, ob für Ihren derzeitigen Aufenthaltsort die Botschaft Paris, eines der Generalkonsulate in Frankreich oder ein/e Honorarkonsul/in zuständig ist. Für die Generalkonsulate können andere Öffnungszeiten gelten, zudem können nicht alle Honorarkonsuln Reiseausweise zur Rückkehr ausstellen.

Bitte sprechen Sie nur im Ausnahmefall und während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr, Freitag 08:30 Uhr bis 13:30 Uhr) in der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft Paris (28 Rue Marbeau, 75116 Paris) vor. Zur Beschleunigung des Antragsverfahrens ist eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit der Rechts- und Konsularabteilung unter der Telefonnummer +33 (0)1 53 64 76 70 erwünscht.

Sie benötigen Folgendes:

  • Antrag (ausgefüllt und unterschrieben, Formular wird Ihnen in der Rechts- und Konsularabteilung ausgehändigt)
  • 2 biometrische Passfotos (können für 5,00 Euro im Passfotoautomaten „photomaton“ im Wartebereich der Rechts- und Konsularabteilung gemacht werden)
  • Identitätsnachweis (z.B. Führerschein) mit Lichtbild oder Kopie des verlorenen deutschen Ausweisdokuments; falls ein Nachweis nicht vorhanden ist, muss die Identität der Person unter Einschaltung deutscher Behörden festgestellt werden)
  • Gebühr 52,00 Euro
  • Diebstahls-/Verlustanzeige

Verlust oder Diebstahl von Geld und persönlichen Gegenständen

Melden Sie den Verlust/Diebstahl bei einer Polizeistation („Commissariat de Police“, z.B. Commissariat central, 1 Ave Général Eisenhower, 75008 Paris), die Ihnen eine entsprechende Verlust- oder Diebstahlsanzeige („Déclaration de perte/de vol“) oder mindestens eine sogenannte „main courante“ als Nachweis Ihrer Vorsprache ausstellt. Sie benötigen diese u.a. auch für eine Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung. Die Botschaft stellt keine Diebstahlsanzeige aus.

Wenn Sie ausreichende Französischkenntnisse haben, können Sie zur Zeitersparnis eine Voranzeige über das Internet www.pre-plainte-en-ligne.gouv.fr erstatten, die Sie dann bei einer Polizeistation im Original unterschreiben.

Informationen darüber, wie Sie sich aus Deutschland zügig Geld anweisen lassen können, finden Sie hier: Geldüberweisung aus Deutschland

Verlust oder Diebstahl von Kreditkarten

Auf Empfehlung des Bundesministeriums des Inneren steht seit dem 01.07.2005 eine einheitliche Rufnummer zum Sperren von Medien wie zum Beispiel Kredit- oder EC-Karten, Handys oder Mitarbeiterausweisen zur Verfügung.

Der Service ist täglich 24 Stunden erreichbar, in Deutschland gebührenfrei unter der Rufnummer 116 116, aus dem Ausland gebührenpflichtig unter +49 116 116 (die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Konditionen des ausländischen Anbieters/Netzbetreibers). Die Aufnahme Ihrer Angaben erfolgt grundsätzlich durch einen Sprachcomputer.

Alternativ ist der Sperr-Notruf auch unter der Berliner Rufnummer +49 (0)30 4050 4050 freigeschaltet. Diese Rufnummer wird zur besseren Erreichbarkeit zur Verfügung gestellt.

Fundsachen

Wenn Sie prüfen möchten, ob verlorengegangene Gegenstände aufgefunden wurden, können Sie sich über folgenden Link auf der Website des zentralen Fundbüros in Paris registrieren (auf Französisch oder Englisch): https://objetstrouvesprefecturedepolice.franceobjetstrouves.fr/

Darüber hinaus werden Sie durch das zentrale Fundbüro nach Registrierung auf dieser Seite per Mail informiert, sollten sich mögliche relevante Gegenstände noch einfinden.

Haftungsausschluss

Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich zum Zeitpunkt der Abfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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