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Personalausweis

Elektronischer Personalausweis

Elektronischer Personalausweis, © dpa Themendienst

22.10.2024 - Artikel

Der Personalausweis wird von vielen Staaten als Reisedokument anerkannt, insbesondere von den Schengen-Staaten. Statt mit einem Reisepass können Sie in diese Länder auch mit Ihrem Personalausweis einreisen.

Allgemeine Informationen

Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Der Personalausweis dient Ihnen dazu, sich auszuweisen. Im Personalausweis sind die meisten der auf dem Ausweis sichtbaren Daten, auch das Bild, zusätzlich in elektronischer Form auf einem Mikrochip gespeichert, um die Sicherheit zu erhöhen. Zudem werden zwei Fingerabdrücke gespeichert. Diese Daten können von hoheitlichen Lesegeräten wie sie z.B. Polizei, Zoll oder Bundespolizei benutzen, ausgelesen werden.

Wem kann ein Personalausweis ausgestellt werden?

Einen Personalausweis kann für jede Person ausgestellt werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Es gibt keine Altersgrenze zur Beantragung, auch Kleinkinder können einen Personalausweis bekommen. Antragstellende ab 16 Jahren können einen Personalausweis eigenständig, ohne Unterschrift der Sorgeberechtigten, beantragen.

Online-Ausweisfunktion

Eine Hand hält einen deutschen Personalausweis
Neuer Personalausweis © picture alliance / photothek

Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises wird automatisch aktiviert. Nur für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren darf diese Online-Ausweisfunktion nicht aktiviert werden. Detaillierte Informationen zur Online-Ausweisfunktion finden Sie im Informationsangebot des Bundesministeriums des Innern und für Heimat: Personalausweisportal

Alle Antragstellenden, die bei Antragstellung älter als 15 Jahre und 9 Monate sind, erhalten von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Auch wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen möchten, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher aufbewahren. Der PIN-Brief kann entweder an Ihre französische Wohnanschrift gesandt werden oder persönlich bei der Auslandsvertretung abgeholt werden. Aushändigung oder Zusendung Ihres neuen Personalausweises kann erst dann erfolgen, wenn auch der PIN-Brief bei Ihnen oder der Auslandsvertretung eingetroffen ist. Aus Sicherheitsgründen werden Ausweis und PIN-Brief getrennt voneinander versandt.

Für alle Änderungsanträge, bei denen die Eingabe der Geheimnummer (PIN) erforderlich ist, ist persönliches Erscheinen erforderlich. Hierzu zählen insbesondere das Neusetzen der PIN und das Entsperren eines Personalausweises.

Was brauche ich zur Beantragung?

Bitte beachten Sie, dass ein Personalausweis in Frankreich nur persönlich bei den Generalkonsulaten in Bordeaux, Lyon, Marseille, Straßburg sowie bei den Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln in Ajaccio, Fort-de-France, Monaco, Montpellier, Nizza, Nouméa, Rennes, Saint Denis, Toulouse und bei der Botschaft in Paris beantragt werden kann.

Für die Beantragung eines Personalausweises sind die gleichen Unterlagen vorzulegen wie für die Beantragung eines Reisepasses. Antragsteller, die 16 Jahre alt aber noch nicht volljährig sind, benutzen bitte das Antragsformular für volljährige Personen.

Beantragung eines Reisepasses für Volljährige
Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige

Gebühren

Die Passgebühr muss bei der Antragstellung bezahlt werden. Die Zahlung kann passend in bar erfolgen oder mit Kreditkarte.

Bei Beantragung bei einem Honorarkonsul/ einer Honorarkonsulin fallen zusätzliche Gebühren an, siehe Übersichtsseite „Antragstellung bei einem Honorarkonsul oder einer Honorarkonsulin

Personalausweis (bis 24 Jahre, 6 Jahre gültig): 63,80 Euro
Personalausweis (ab 24 Jahre, 10 Jahre gültig):78,00 Euro
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei Vollendung des 16. Lebensjahres
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
gebührenfrei
ggfs. Unzuständigkeitszuschlag13,00 Euro


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