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Unterschriftsbeglaubigung

Ein Füller und eine Unterschrift in blauer Tinte.

Unterschrift, © Colourbox

07.03.2024 - Artikel

Mit einer Unterschriftsbeglaubigung wird der Nachweis erbracht, dass ein Dokument von einer bestimmten Person unterschrieben worden ist.

Allgemeines

Das deutsche Recht kennt grundsätzlich zwei verschiedene Formen bei der Erstellung öffentlicher Urkunden: Die Form der Unterschriftsbeglaubigung und die Form der notariellen Beurkundung. Bei beiden Formen erfolgt die Unterzeichnung eines Dokuments. Gesetzgeber und Rechtsprechung legen fest, in welchem Fall welche Form erforderlich ist.

Die Unterschriftsbeglaubigung ist die „einfachere“ Form. Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt das Notariat bzw. der Konsularbeamte oder die Konsularbeamtin, dass die genannte Person das Dokument vor ihm unterzeichnet hat. Die Unterschrift muss persönlich vor der Urkundsperson geleistet oder vor ihr anerkannt werden.

Es wird also nur der Nachweis erbracht, dass das Dokument von einer bestimmten Person unterschrieben worden ist. Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments erfolgt dabei nicht. In vielen Fällen ist die Unterschriftsbeglaubigung ausreichend, damit ein Dokument rechtlich wirksam wird.

Beispiele

Einige Beispiele hierfür sind:

  • Genehmigungserklärung (Erklärung, mit der eine vertretene Person einen in Deutschland bereits unterzeichneten Vertrag im Nachhinein genehmigt)
  • „einfache“ Vollmachten (widerrufbare Generalvollmachten oder Vollmachten für einzelne Rechtsgeschäfte)
  • Handelsregistereintragungen
  • Erklärung zur Ausschlagung einer Erbschaft

Zuständigkeit und Terminvereinbarung

Neben der Botschaft Paris und den Generalkonsulaten in Marseille, Lyon, Straßburg und Bordeaux können auch viele der Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln Unterschriftsbeglaubigungen vornehmen. Meist ist im Vorfeld eine Terminvereinbarung notwendig:

Generalkonsulat Bordeaux: Terminvereinbarung über das Kontaktformular
Generalkonsulat Lyon: Terminvereinbarung über das Kontaktformular
Generalkonsulat Marseille: hier können Sie online Termine vereinbaren
Botschaft Paris: Dienstag und Donnerstag zu festen Zeiten ohne Terminvergabe (siehe Rubrik „Öffnungszeiten“)
Generalkonsulat Straßburg: Terminvereinbarung über das Kontaktformular
Honorarkonsuln: Übersicht und Kontakt

Bitte prüfen Sie über den Konsularfinder, welche Auslandsvertretung in Frankreich oder Übersee für Ihren Wohnort zuständig ist:

Konsularfinder Frankreich
Konsularfinder für die französischen Überseegebiete

Was muss ich mitbringen?

Folgendes müssen Sie vorlegen:

  • das zu unterzeichnende Dokument
  • bei Genehmigungserklärungen auch den zugrunde liegenden Vertrag
  • einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (nicht: Führerschein, „titre de séjour“)
  • falls Sie nicht im eigenen Namen, sondern im Namen z. B. einer Firma, eines Mündels, etc. unterschreiben, zusätzlich einen Nachweis (im Original oder beglaubigter Kopie) darüber, dass Sie berechtigt sind, die Firma/die Person zu vertreten

Gebühren

Für Unterschriftsbeglaubigungen fallen an der Auslandsvertretung Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts (AABGebV).

Unterschriftsbeglaubigungen in sonstigen Angelegenheiten
56,43 €
gerundet:
56,00 €

Die Gebühr wird sofort fällig und kann in bar oder mit Kreditkarte gezahlt werden.

Aus technischen Gründen kommt es derzeit gelegentlich zu einem Ausfall der Kreditkartenzahlung. Wenn Sie sichergehen möchten, dass es nicht zu Verzögerungen kommt, bringen Sie den Betrag bitte passend in bar mit.


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