Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Beschaffung von deutschen Urkunden
Wenn ein Personenstandsfall (Geburt, Heirat, Begründung einer eingetragene Lebenspartnerschaft, Tod) in Deutschland stattgefunden hat, ist dieser Personenstandsfall in einem deutschen Personenstandsregister beurkundet. Die Personenstandsregister werden in Deutschland in Standesämtern geführt. Ein Personenstandsfall wird grundsätzlich immer im Personenstandsregister des Standesamtes beurkundet, in dessen Zuständigkeitsbereich dieser stattgefunden hat. Durch kommunale Umorganisationen können Standesämter verlegt oder zusammengelegt werden. Große Städte verfügen oft über mehrere Standesämter. Für deutsche Staatsangehörige gibt es außerdem die Möglichkeit, die Nachbeurkundung von Personenstandsfällen, die sie betreffen und im Ausland stattgefunden haben, in einem deutschen Personenstandsregister beim zuständigen Standesamt zu beantragen. Register zu sehr lange zurückliegenden Personenstandsfällen werden ggf. bereits in Archiven aufbewahrt. Regelmäßig betrifft dies Geburtenregister 110 Jahre, Eheregister 80 Jahre und Sterberegister 30 Jahre nach der jeweiligen Eintragung. Auskünfte erteilt das zuständige Standesamt. Weitere Details zur Beantragung von deutschen Personenstandsurkunden finden Sie auf dieser Seite.
Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft Paris zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Website. Rechtsansprüche können von dieser Website nicht hergeleitet werden. |