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Erwerbstätigkeit als Fachkraft mit Berufsausbildung
Berufsausbildung, © colourbox
Als Fachkraft mit in Deutschland anerkannter Berufsausbildung können Sie ein Visum zur Arbeitsaufnahme in Deutschland erhalten.
Wer braucht ein Visum?
Für Aufenthalte über drei Monate sind ausländische Staatsangehörige grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind EU-Staatsangehörige (Europäische Union), Staatsangehörige des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) sowie Staatsangehörige der Schweiz.
Staatsangehörige der Staaten Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland können darüber hinaus einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise bei der in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde einholen. Sie müssen vor Ihrem Umzug nach Deutschland kein Visum beantragen.
Für alle anderen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Frankreich gilt der Grundsatz: Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt muss vor der Einreise bei der Botschaft Paris beantragt werden.
Wie bekomme ich einen Termin zur Antragstellung?
Unter dem folgende Link können Sie sich gebührenfrei auf die Warteliste für einen Termin zur Visumantragstellung in der Botschaft Paris eintragen: Visastelle Termin-Warteliste
Wenn Sie minderjährige Kinder nach Deutschland begleiten sollen, geben Sie dies bei der Registrierung in der Termin-Warteliste bitte an. Sie benötigen einen eigenen Termin und müssen gemeinsam mit Ihnen persönlich vorsprechen.
Bitte rechnen Sie mit derzeit mindestens 16 Wochen Wartezeit auf einen Termin. Ca. zwei Wochen vor Ihrem Termin erhalten Sie per E-Mail eine Benachrichtigung mit Datum und Uhrzeit.
Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von schriftlichen oder telefonischen Terminanfragen ab. Aufgrund des hohen Antragsaufkommens und begrenzter Bearbeitungskapazitäten ist eine Verkürzung der Wartezeit nicht möglich.
Nur wenn Sie Teil des beschleunigten Fachkräfteverfahrens (§ 81a AufenthG) sind, erhalten Sie einen Termin innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von drei Wochen. Bitte wenden Sie sich dazu an die Botschaft Paris: Kontaktformular
Wie Sie Teil des beschleunigten Fachkräfteverfahrens werden können, können Sie hier nachlesen: Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Bitte bereiten Sie die folgenden Antragsunterlagen vor:
- zwei vollständige und unterschriebene Ausdrucke Ihres elektronisch ausgefüllten Visumantrags: VIDEX
Der elektronisch ausgefüllte Visumantrag beschleunigt die Bearbeitung in der Botschaft. Wenn Sie den Antrag nicht elektronisch ausfüllen können, finden Sie hier das Antragsformular zum Download:
Formular: Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums (in deutscher und englischer Sprache)
Formular: Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums (in deutscher und französischer Sprache)
Formular: Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums (in deutscher und arabischer Sprache) - zwei aktuelle biometrische Passfotos: Foto-Mustertafel
- Ihren gültigen Reisepass im Original und zwei Kopien der Datenseite
Der Pass muss mindestens zwei komplett freie Seiten haben. - Ihren gültigen französischen Aufenthaltstitel und zwei Kopien
-
unterschriebene Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis im Original und zwei Kopien
Diese Erklärung füllt Ihr Arbeitgeber aus. Sie finden die Erklärung zum Download hier: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis -
Qualifikationsnachweise (Diplome, Zeugnisse, Nachweis des Abschlusses o.ä.) im Original und zwei Kopien
Die Unterlagen müssen in deutscher, englischer oder französischer Sprachversion vorgelegt werden. Urkunden in anderen Sprachen müssen von einem vereidigten Übersetzer oder einer vereidigten Übersetzerin ins Deutsche, Englische oder Französische übersetzt werden. Hinweise zu vereidigten Fachpersonen finden Sie hier: Übersetzungen
Urkunden auf mehrsprachigen Vordrucken müssen nicht übersetzt werden, wenn sie eine deutsche Sprachfassung enthalten.
Urkunden aus vielen Staaten benötigen zur Verwendung in Deutschland eine Legalisation oder Apostille. Diese sollte bei Antragstellung bereits vorliegen, kann aber auch im Laufe des Antragsverfahrens nachgereicht werden. Informationen dazu finden Sie hier: Internationale Urkunden -
Bescheid über die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsausbildung im Original und zwei Kopien oder
(bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. für medizinische Berufe) eine Berufsausübungserlaubnis im Original und zwei Kopien
Um in Deutschland als Fachkraft mit Berufsausbildung arbeiten zu können, müssen Sie entweder eine deutsche qualifizierte Berufsausbildung besitzen oder eine ausländische Berufsausbildung, die mit einer deutschen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertig ist.
Die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation erfolgt in einem förmlichen Anerkennungsverfahren. Alle notwendigen Informationen dazu finden Sie hier: Anerkennung in Deutschland
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Visumantrag erst stellen sollten, wenn Ihre berufliche Qualifikation anerkannt wurde. Das Anerkennungsverfahren kann langwierig sein. -
ggfs. Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Deutsche Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die für den Visumantrag nötige Zustimmung zur Arbeitsaufnahme durch die Bundesagentur für Arbeit schon vor Ihrer Antragstellung an der Botschaft Paris zu erhalten. Die Bearbeitungszeit des Visumantragsverfahrens verkürzt sich erheblich, wenn Sie die Zustimmung hier bereits vorlegen können. - Nach Vollendung des 45. Lebensjahrs: Nachweis einer angemessenen Altersversorgung im Original und zwei Kopien
(nur, wenn das Gehalt niedriger ist als 55% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen deutschen Rentenversicherung ist (2023: 48.180,00 Euro brutto im Jahr; ab 01.01.2024: 49.830,00 Euro)) -
einen in Deutschland gültigen Krankenversicherungsnachweis (muss spätestens bei der Abholung des Visums vorgelegt werden)
In der Regel besteht in Deutschland ab der Arbeitsaufnahme Versicherungsschutz. Der Krankenversicherungsnachweis muss also den Zeitraum zwischen Einreise und Arbeitsaufnahme abdecken.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Ihre Unterlagen am Tag der Antragstellung vollständig vorliegen. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Gebühren und Auslagen
Die Bearbeitungsgebühr für ein nationales Visum zur Arbeitsaufnahme beträgt in den meisten Fällen 75,00 Euro. Für Anträge minderjähriger Kinder ist die Gebühr um die Hälfte reduziert auf 37,50 Euro. Die Gebühr ist bei Antragstellung in der Botschaft bar zu entrichten. Bitte bringen Sie den Betrag passend mit.
Die Bearbeitungsgebühr kann nicht erstattet werden, auch nicht bei abschlägiger Entscheidung über den Visumantrag.
Die Botschaft Paris weist ausdrücklich darauf hin, dass außer der oben genannten Bearbeitungsgebühr keine weiteren Gebühren anfallen (z.B. für die Terminvereinbarung). Lediglich Auslagen (z.B. für den Postversand Ihres visierten Passes nach Abschluss des Verfahrens) müssen vom Antragsteller/von der Antragstellerin übernommen werden.
Wann bekomme ich das Visum?
Die Botschaft Paris entscheidet über Ihren Antrag, nachdem die zuständige Behörde in Deutschland beteiligt worden ist. Im Durchschnitt beträgt die Bearbeitungsdauer ab dem Tag der Antragstellung zwei Wochen. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Sachstandsanfragen ab.
Wir kontaktieren Sie, sobald die Bearbeitung Ihres Visumantrags abgeschlossen ist. Wenn Ihrem Antrag entsprochen wurde, teilen wir Ihnen per E-Mail mit, wann und wie Sie Ihren Pass einreichen können, um das Visum zu erhalten.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Sie können jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.
Wie lange ist das Visum gültig?
Bei positiver Entscheidung wird ein Visum zur Einreise nach Deutschland mit einer Gültigkeit von sechs Monaten ausgestellt. Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.
Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.
Datenschutz
Informationen gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) zum Datenschutz im Visumantragsverfahren finden Sie hier: Informationen zum Datenschutz