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Erwerbstätigkeit als Fachkraft mit akademischer Ausbildung/Blaue Karte EU

Architekt und Polier mit Plan auf der Baustelle

Arbeiten in Deutschland, © colourbox.de

07.12.2023 - Artikel

Als Fachkraft mit in Deutschland anerkannter akademischer Ausbildung wird Ihnen eine Blaue Karte erteilt, wenn die Beschäftigung Ihrer Qualifikation angemessen ist und Sie ein bestimmtes Jahresgehalt erzielen.

Wer braucht ein Visum?

Für Aufenthalte über drei Monate sind ausländische Staatsangehörige grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind EU-Staatsangehörige (Europäische Union), Staatsangehörige des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) sowie Staatsangehörige der Schweiz.

Staatsangehörige der Staaten Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland können darüber hinaus einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise bei der in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde einholen. Sie müssen vor Ihrem Umzug nach Deutschland kein Visum beantragen.

Für alle anderen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Frankreich gilt der Grundsatz: Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit muss vor der Einreise bei der Botschaft Paris beantragt werden.

Wie bekomme ich einen Termin zur Antragstellung?

Unter dem folgende Link können Sie sich gebührenfrei auf die Warteliste für einen Termin zur Visumantragstellung in der Botschaft Paris eintragen: Visastelle Termin-Warteliste

Wenn Sie minderjährige Kinder nach Deutschland begleiten sollen, geben Sie dies bei der Registrierung in der Termin-Warteliste bitte an. Sie benötigen einen eigenen Termin und müssen gemeinsam mit Ihnen persönlich vorsprechen.

Bitte rechnen Sie mit derzeit mindestens 16 Wochen Wartezeit auf einen Termin. Ca. zwei Wochen vor Ihrem Termin erhalten Sie per E-Mail eine Benachrichtigung mit Datum und Uhrzeit.

Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von schriftlichen oder telefonischen Terminanfragen ab. Aufgrund des hohen Antragsaufkommens und begrenzter Bearbeitungskapazitäten ist eine Verkürzung der Wartezeit nicht möglich.

Nur wenn Sie Teil des beschleunigten Fachkräfteverfahrens (§ 81 a AufenthG) sind, erhalten Sie einen Termin innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von drei Wochen. Bitte wenden Sie sich dazu an die Botschaft Paris: Kontaktformular
Wie Sie Teil des beschleunigten Fachkräfteverfahrens werden können, können Sie hier nachlesen: Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Bitte bereiten Sie die folgenden Antragsunterlagen vor:

  • zwei vollständige und unterschriebene Ausdrucke Ihres elektronisch ausgefüllten Visumantrags: VIDEX

    Der elektronisch ausgefüllte Visumantrag beschleunigt die Bearbeitung in der Botschaft. Wenn Sie den Antrag nicht elektronisch ausfüllen können, finden Sie hier das Antragsformular zum Download:
    Formular: Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums (in deutscher und englischer Sprache)
    Formular: Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums (in deutscher und französischer Sprache)
    Formular: Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums (in deutscher und arabischer Sprache)
  • zwei aktuelle biometrische Passfotos: Foto-Mustertafel
  • Ihren gültigen Reisepass im Original und zwei Kopien der Datenseite
    Der Pass muss mindestens zwei komplett freie Seiten haben.
  • Ihren gültigen französischen Aufenthaltstitel und zwei Kopien
  • unterschriebene Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis im Original und zwei Kopien
    Diese Erklärung füllt Ihr Arbeitgeber aus. Sie finden die Erklärung zum Download hier: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

    Für den Erhalt einer Blauen Karte EU gelten folgende Gehaltsgrenzen (Stand: 2023):
    Fachkräfte aus den Bereichen Naturwissenschaften, Humanmedizin (ohne Zahnmedizin), Mathematik, Ingenieurwesen und IT: 45.552,00 Euro Mindestbruttogehalt pro Jahr (ab 01.01.2024: 41.041,80 Euro)
    Alle anderen Berufe: 58.400,00 Euro Mindestbruttogehalt pro Jahr (ab 01.01.2024: 45.300,00 Euro)

  • Nachweis des Hochschulabschlusses im Original und zwei Kopien

    Der Nachweis muss in deutscher, englischer oder französischer Sprachversion vorgelegt werden. Urkunden in anderen Sprachen müssen von einem vereidigten Übersetzer oder einer vereidigten Übersetzerin ins Deutsche, Englische oder Französische übersetzt werden. Hinweise zu vereidigten Fachpersonen finden Sie hier: Übersetzungen

    Urkunden aus vielen Staaten benötigen zur Verwendung in Deutschland eine Legalisation oder Apostille. Diese sollte bei Antragstellung bereits vorliegen, kann aber auch im Laufe des Antragsverfahrens nachgereicht werden. Informationen dazu finden Sie hier: Internationale Urkunden

  • zum Nachweis über die Anerkennung des Hochschulabschlusses:

    Ausdruck aus der Datenbank anabin
    (Informationsportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen) zum Abschluss und zur Hochschule und zwei Kopien
    Sie finden den Link zur Datenbank hier: anabin

    ODER (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)
    Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ZAB und zwei Kopien
    Sie finden den Link dorthin hier: Zeugnisbewertung

    ODER (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. ärztliche Approbation bei medizinischen Berufen)
    Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufserlaubnis im Original und zwei Kopien

    Alle Informationen rund um das Thema Anerkennung von Bildungsabschlüssen finden Sie hier: Anerkennung in Deutschland

    Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Visumantrag erst stellen sollten, wenn Ihre berufliche Qualifikation anerkannt wurde. Das Anerkennungsverfahren kann langwierig sein.

  • ggfs. Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit
    Deutsche Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die für den Visumantrag nötige Zustimmung zur Arbeitsaufnahme durch die Bundesagentur für Arbeit schon vor Ihrer Antragstellung an der Botschaft Paris zu erhalten. Die Bearbeitungszeit des Visumantragsverfahrens verkürzt sich erheblich, wenn Sie die Zustimmung hier bereits vorlegen können.

  • einen in Deutschland gültigen Krankenversicherungsnachweis (muss spätestens bei der Abholung des Visums vorgelegt werden)
    In der Regel besteht in Deutschland ab der Arbeitsaufnahme Versicherungsschutz. Der Krankenversicherungsnachweis muss also den Zeitraum zwischen Einreise und Arbeitsaufnahme abdecken.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Ihre Unterlagen am Tag der Antragstellung vollständig vorliegen. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Gebühren und Auslagen

Die Bearbeitungsgebühr für ein nationales Visum zur Arbeitsaufnahme beträgt in den meisten Fällen 75,00 Euro. Für Anträge minderjähriger Kinder ist die Gebühr um die Hälfte reduziert auf 37,50 Euro. Die Gebühr ist bei Antragstellung in der Botschaft bar zu entrichten. Bitte bringen Sie den Betrag passend mit.

Die Bearbeitungsgebühr kann nicht erstattet werden, auch nicht bei abschlägiger Entscheidung über den Visumantrag.

Die Botschaft Paris weist ausdrücklich darauf hin, dass außer der oben genannten Bearbeitungsgebühr keine weiteren Gebühren anfallen (z.B. für die Terminvereinbarung). Lediglich Auslagen (z.B. für den Postversand Ihres visierten Passes nach Abschluss des Verfahrens) müssen vom Antragsteller/von der Antragstellerin übernommen werden.

Wann bekomme ich das Visum?

Pässe mit verschiedenen Visa
Pässe mit verschiedenen Visa © Colourbox

Die Botschaft Paris entscheidet über Ihren Antrag, nachdem die zuständige Behörde in Deutschland beteiligt worden ist. Im Durchschnitt beträgt die Bearbeitungsdauer ab dem Tag der Antragstellung wenige Werktage bis einige Wochen. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Sachstandsanfragen ab.

Wir kontaktieren Sie, sobald die Bearbeitung Ihres Visumantrags abgeschlossen ist. Wenn Ihrem Antrag entsprochen wurde, teilen wir Ihnen per E-Mail mit, wann und wie Sie Ihren Pass einreichen können, um das Visum zu erhalten.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Sie können jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Wie lange ist das Visum gültig?

Bei positiver Entscheidung wird ein Visum zur Einreise nach Deutschland mit einer Gültigkeit sechs Monaten ausgestellt. Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.

Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

Datenschutz

Informationen gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) zum Datenschutz im Visumantragsverfahren finden Sie hier: Informationen zum Datenschutz


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