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Wenn ausländische Staatsangehörige in Deutschland eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten, sind sie grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz.
Ein Aufenthalt in Deutschland kann Ihren Bildungsweg bereichern.
Hier finden Sie weitere Informationen, wenn Sie planen, zu einem in Deutschland lebenden engen Familienmitglied zu ziehen. Auch wenn Sie in Deutschland heiraten möchten, finden Sie hier Auskünfte zum Antragsverfahren.
Einen Antrag auf Asyl in Deutschland können Sie nicht bei einer deutschen Auslandsvertretung stellen.