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Geburt eines Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes in Frankreich! In den folgenden 6 Punkten erhalten Sie erste Informationen zu unterschiedlichen rechtlichen Themenbereichen. Möchten Sie es genauer wissen, klicken Sie bitte einfach auf die weiterführenden Informationen des jeweiligen Punktes.
Bitte beachten Sie: Seit dem 01. Mai 2025 gilt das neue Namensrecht. Bei spezifischen Fragen zum neuen Namensrecht bzw. welche Namen nun möglich sind und wie die Namenserklärung abläuft, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Auslandsvertretung.