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Europawahl 2019
Europawahl 2019, © dpa-Zentralbild
Am 26. Mai 2019 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt.
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.
Die Bekanntmachung für Deutsche zur Wahl zum Europäischen Parlament finden Sie hier
Das Merkblatt zur Wahlteilnahme aus dem Ausland finden Sie hier
Vordrucke und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters
Bitte beachten Sie, dass die Eintragung in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Briefwahlunterlagen spätestens bis Sonntag, den 5. Mai 2019 der zuständigen Gemeindebehörde in Deutschland im Original vorliegen muss.