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Beantragung von Personalausweisen
Seit 1. Januar 2013 sind die deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich als Personalausweisbehörden ermächtigt. Anträge auf Ausstellung eines Personalausweises können nur bei persönlicher Vorsprache des Passbewerbers in der Passstelle der für Sie zuständigen Auslandsvertretung gestellt werden.
Wer kann einen Personalausweis beantragen?
Einen Personalausweis kann jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes beantragen. Es gibt keine Altersgrenze zur Beantragung. Auch Kleinkinder können einen Personalausweis bekommen. Antragsteller ab 16 Jahren können einen Personalausweis eigenständig, ohne Unterschrift der Sorgeberechtigten, beantragen.
Was kann der neue elektronische Personalausweis?

Der Personalausweis dient Ihnen dazu, sich auszuweisen. Im neuen, elektronischen Personalausweis sind die meisten der auf dem Ausweis sichtbaren Daten, auch das Bild, zusätzlich in elektronischer Form auf einem Mikrochip gespeichert, um die Sicherheit zu erhöhen. Auf Wunsch können auch zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Diese Daten können von hoheitlichen Lesegeräten wie sie z.B. Polizei, Zoll oder Bundespolizei benutzen, ausgelesen werden.
Durch die sogenannte „eID-Funktion“ des Ausweises wird ermöglicht, dass auch private Lesegeräte einige dieser Daten – nachdem Sie jedes Mal explizit zugestimmt und am Lesegerät Ihren PIN-Code eingegeben haben - auslesen dürfen. Dies ist besonders für künftige Internet-Anwendungen nützlich.
Für Jugendliche unter 16 Jahren darf diese eID-Funktion nicht aktiviert werden.
Was brauche ich zur Beantragung?
Für die Beantragung eines Personalausweises sind außer dem Antragsformular die gleichen Unterlagen und Passbilder erforderlich wie für die Beantragung eines Reisepasses.
Die Anforderungen finden Sie hier:
Bitte informieren Sie sich vor jedem Personalausweisantrag anhand dieses Informationsblatts über das Verfahren
Hier können Sie Termine für konsularischen Dienstleistungen an deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich vereinbaren.
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