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Als Fachkraft mit in Deutschland anerkannter akademischer Ausbildung wird Ihnen eine Blaue Karte erteilt, wenn die Beschäftigung Ihrer Qualifikation angemessen ist und Sie ein bestimmtes Jahresgehalt erzielen.
Als Fachkraft mit in Deutschland anerkannter Berufsausbildung können Sie ein Visum zur Arbeitsaufnahme in Deutschland erhalten.
Das Working Holiday Programm gibt jungen Menschen die Möglichkeit, während maximal 12 Monaten Einblicke in Kultur und Alltagsleben Deutschlands zu erhalten.
Für Forschungsaufenthalte in Deutschland können Visa erteilt werden.
Wenn Sie sich in Deutschland beruflich selbstständig machen möchten, müssen Sie möglicherweise ein Visum beantragen.
Ein Visum nach „Vander Elst“ ermöglicht die aktive Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU.
Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage ist künftig eine Antragstellung bei Auslandsvertretungen in Staaten außerhalb der sechs Westbalkanstaaten, also auch an der Botschaft Paris, nicht mehr möglich.
Eine „Grenzgängerkarte“ kann bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragt werden.
Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur Einwanderung von Fachkräften und Arbeitsaufnahme in Deutschland.